Die entfernungspauschale kann grundsätzlich unabhängig vom benutzten verkehrsmittel zum ansatz kommen. Der pauschale kilometersatz für den pkw beträgt 0 30 euro für die fahrt mit dem fahrrad kann man pro km immerhin noch 0 05 euro ansetzen. Sie können seit 2014 die fahrten mit dem fahrrad zum gleichbleibenden treffpunkt mit der entfernungspauschale von 30 cent je entfernungskilometer absetzen.
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